„Schlampe, Sondermüll, Stück Scheiße“: Das Berliner Landgericht erklärt primitivste Angriffe gegen die Grünen-Politikerin Renate Künast auf Facebook als zulässige Meinungsäußerung. Da fragt man sich: Was gilt den Richtern dann als Beleidigung?
Interessante Artikel
Die GroKo hat mehr Zeit verloren, als sie je aufholen kann by admin on June 18th, 2019
Ist es ein Privileg, von Karl Lauterbach geimpft zu werden? by admin on February 8th, 2022
Phantomschmerz des verlorenen Imperiums by admin on August 31st, 2022
Das soll ein Riesenspaß für Kinder werden by admin on October 12th, 2023
Deutschland kann helfen, Evan nach Hause zu bringen by admin on September 5th, 2023