Familie muss wegen Behördenfehler Grundstück und Haus räumen

Wegen eines Fehlers im Rahmen einer Zwangsversteigerung muss eine Familie ihr Grundstück und ihr selbst errichtetes Haus räumen. Zudem muss letzteres innerhalb eines Jahres abgerissen werden. So hat es das Brandenburger Oberlandesgericht nun entschieden.

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