Seit Januar gelten die neuen Heizungs-Regeln. Für den Gerätetausch sind üppige Fördersätze von bis zu 70 Prozent vorgesehen. Nun verschiebt das zuständige KfW die Frist bis in den März. Laut Wirtschaftsministerium können Anträge jedoch auch nachgereicht werden. Was jetzt gilt.
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