Selbstauskunft bei Neumiete – Bei diesen Fragen dürfen Sie flunkern

Keine Offenheit, keine Wohnung – wer sich um eine neue Bleibe bewirbt, wird nach Einkommen, Kindern oder Hobbys gefragt. Doch längst nicht alle Fragen des Eigentümers müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. WELT erklärt, was erlaubt ist.

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