Die Karlsruher Richter urteilen, dass der Dienst bei der Überwachung von Ausländern im Ausland das deutsche Grundgesetz zu beachten hat. Jetzt muss das BND-Gesetz aus dem Jahr 2017 ordentlich nachgebessert werden. Geheimdienst-Experten kritisieren den Richterspruch.
Interessante Artikel
Biden wird bei Gala-Dinner wegen seines hohen Alters veralbert by admin on April 30th, 2023
Pistorius plant Pflicht-Fragebogen für junge Männer by admin on June 12th, 2024
Er war der Architekt des iranischen Terrors by admin on January 4th, 2020
„Deutschland wird zu Europas großem Geldausgeber“ by admin on June 5th, 2020
„Gehen die Amerikaner raus, können wir nicht in Afghanistan bleiben“ by admin on February 7th, 2019