„Wieso verklagen sie nicht ihre eigenen Geheimdienste?“

Die Karlsruher Richter urteilen, dass der Dienst bei der Überwachung von Ausländern im Ausland das deutsche Grundgesetz zu beachten hat. Jetzt muss das BND-Gesetz aus dem Jahr 2017 ordentlich nachgebessert werden. Geheimdienst-Experten kritisieren den Richterspruch.

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