AfD-Schiedsgericht sieht Höckes „Flügel“ als Konkurrenz zur Partei

Im bayerischen Landesverband hält man eine Mitarbeit bei den rechtsnationalen Kräften der AfD für parteischädigend. Der „Flügel“ müsse künftig als eigenständige Organisation angesehen werden.

Dieser Beitrag wurde unter Politik ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar