Antisemitisches Verhalten soll Einbürgerung verhindern

Das Bundesjustizministerium überlegt, wie verhindert werden kann, dass Deutschland Antisemiten einbürgert. Schon bei Bagatelldelikten soll geprüft werden, ob judenfeindliche Beweggründe dahinter stehen. Das soll dann auch „aufenthaltsrechtliche Konsequenzen“ haben.

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