Berlin scheitert mit Verfassungsbeschwerde zum Kopftuch

2020 sprach das Bundesarbeitsgericht einer Frau eine Entschädigung zu, die in Berlin wegen ihres Kopftuchs nicht in den Schuldienst übernommen worden war. Das Land Berlin legte Beschwerde ein – erfolglos. Das Tragen von Kopftüchern dürfe nicht pauschal verboten werden, befindet das Bundesverfassungsgericht.

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