Berlin-Wahl kann am 12. Februar stattfinden – unter Vorbehalt

Die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht lehnt es im Eilverfahren ab, eine Verschiebung der Wahl anzuordnen. Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus.

Dieser Beitrag wurde unter Politik ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar