BGH weist Entschädigungsklage wegen Corona-Schließungen ab

Die Klage eines Gastronomen und Hoteliers aus Brandenburg gegen sein Bundesland ist vom Bundesgerichtshof abgewiesen worden: Er habe keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung für Einnahmeausfälle während der Corona-Lockdowns. Ihm bleibt jetzt nur noch der Gang vors Bundesverfassungsgericht.

Dieser Beitrag wurde unter Politik ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar