Bundesverfassungsgericht rügt Gesetzgeber scharf

Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima wurde schnell ein Atomausstieg beschlossen. Der finanzielle Ausgleich für die Kraftwerksbetreiber muss nun noch einmal neu geregelt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht.

Dieser Beitrag wurde unter Politik ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar