Das Corona-Regime darf nicht zum Dauerzustand werden

In Deutschland wird so getan, als gebe die Pandemie nach wie vor Anlass zu größter Sorge. Gerechtfertigt ist dieses Verhalten nicht. Mit Blick auf das Grundgesetz ist nun entschlossenes Handeln nach britischem Vorbild nötig, schreibt der Staatsrechtler Horst Dreier.

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