Das Urteil zur AfD-Liste hat für die Partei einen schalen Beigeschmack

Das Verfassungsgericht des Freistaats macht die drastische Kürzung der Kandidatenliste vorläufig rückgängig – aber erkennt nur die halbe Liste an. Für den Wahlausschuss ist das eine schwere Schlappe. Aber für das Wahlrecht ein großer Sprung.

Dieser Beitrag wurde unter Politik ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar