Der grundlegende Irrtum der Enteignungsbewegung

Die Berliner Initiative zur Enteignung von Immobilienkonzernen beruft sich auf Artikel 15 Grundgesetz. Dessen Ursprünge und die bisherige Rechtsprechung lassen aber den Schluss zu: Die „Vergemeinschaftung“ dürfte am Verfassungsgericht scheitern.

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