Deutschland darf Islamisten vor Abschiebung im Gefängnis festhalten

Ein tunesischer Gefährder klagte gegen die Unterbringung im normalen Gefängnis vor seiner Abschiebung. Der EuGH hält die Haft aber für rechtskonform – allerdings müsse die Trennung von Strafgefangenen eingehalten werden. Der Gerichtshof würdigt damit Sicherheitsinteressen.

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