Droht Beschäftigten ohne Impfung die fristlose Kündigung?

Wer im Pflege- und Gesundheitsbereich arbeitet, muss ab Mitte März gegen das Coronavirus geimpft sein – oder strenge Ausnahmekriterien erfüllen. Doch was bedeuten die Regeln konkret für Beschäftigte? Ein Überblick.

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