Eltern- und Kindernachzug – Regierung reagiert auf Urteile zu Flüchtlingen

Die Richter des EuGH hatten unter anderem geurteilt, dass der Nachzug von Familienangehörigen nicht deshalb verwehrt werden dürfe, weil ein minderjähriges Kind während eines laufenden Verfahrens volljährig geworden sei. Die Bundesregierung will das Urteil nun umsetzen.

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