„Es gibt keine Grundlage für ein individuelles Verbot. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig“

Die Jogginghose ist zum Streitobjekt geworden, nachdem eine Schule in NRW ihre Schüler wieder nach Hause schickt, wenn sie eine tragen. Die Sekundarschule beruft sich auf einen Beschluss in der Schulkonferenz. Das heißt aber nicht, dass dieser auch wirklich bindend ist.

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