Generalbundesanwalt stellt Ermittlungen zu Anschlag von Hanau ein

Nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft hatte der 43-jährige Tobias R. beim Attentat in Hanau im Februar 2020 keine „Mittäter, Anstifter, Gehilfen oder Mitwisser“. Ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wurde deshalb eingestellt.

Dieser Beitrag wurde unter Politik ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar