Gesetz zu Bekämpfung von Kinderehen ist laut Gericht verfassungswidrig

Das Gesetz zu Ehen mit Kindern unter 16 Jahren ist in der jetzigen Form nicht grundgesetzkonform. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Nötig seien weitere Regelungen zu möglichen Folgen wie Unterhaltsansprüchen.

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