Karlsruhe rügt mangelnde Information des Bundestags in Euro-Krise 

Die Bundesregierung muss künftig den Bundestag „umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ über ihre Linien in EU-Verhandlungen informieren. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht in einem Prozess um die Griechenland-Krise 2015.

Dieser Beitrag wurde unter Politik ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar