Keine automatischen Konsequenzen für Beamte in der AfD

Eine Prüfung des Bundesinnenministeriums ergibt, dass die Parteimitgliedschaft in der AfD mit der Arbeit als Beamter vereinbar ist. Das gilt auch für Anhänger des radikaleren Flügels. Entscheidend sei das „konkrete Verhalten“ des Beamten.

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