Kohls Witwe scheitert mit Verfassungsklage wegen Entschädigung

Eine Geldentschädigung, die Altkanzler Kohl kurz vor seinem Tod zugesprochen wurde, muss nicht ausgezahlt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Gegen ein entsprechendes Gerichtsurteil hatte Maike Kohl-Richter zuvor Beschwerde eingelegt.

Dieser Beitrag wurde unter Politik ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar