Landgericht kann „angstfrei“ über angeklagten Syrer urteilen

Nach einer tödlichen Messerattacke auf einen Deutschen in Chemnitz ist ein Syrer angeklagt, in der Folge finden ausländerfeindliche Demonstrationen statt. Können die Richter in diesem Umfeld „angstfrei“ urteilen? Ja, sagt der BGH.

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