Neues Selbstbestimmungsgesetz soll Änderung des Geschlechts beim Standesamt ermöglichen

Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest sollen künftig nicht mehr Voraussetzung für eine Änderung des Geschlechtseintrags sein. Das Gesetz enthalte jedoch keine Festlegung zu der Frage etwaiger körperlicher geschlechtsangleichender Maßnahmen.

Dieser Beitrag wurde unter Politik ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar