Nur 18 von 61 AfD-Kandidaten zugelassen – Partei wittert „Komplott“

Statt wie geplant mit 61, darf die AfD bei der Landtagswahl in Sachsen nur mit 18 Kandidaten antreten. Die restliche Wahlliste ist ungültig, weil sie nicht regelkonform aufgestellt wurde. Die Partei will mit einer Erststimmenkampagne reagieren.

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