Paragraf 28b Absatz 6 – Die Hintertür im Infektionsschutzgesetz

Mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes verankert der Bund nicht nur die Corona-Notbremse. Sondern auch die Möglichkeit, künftig noch zusätzlich schärfere Beschränkungen zu verhängen. Was hat es damit genau auf sich?

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