Ein Gericht hat entschieden: Grünen-Politikerin Renate Künast muss primitive Beleidigungen als „zulässige Meinungsäußerungen“ akzeptieren. Sie wurde damit Opfer eines Richtervorbehalts, den sie selbst ins Gesetz verhandelt hatte – um Meinungsfreiheit zu schützen.
Interessante Artikel
Deutsche in Istanbul wegen Terrorvorwürfen vor Gericht by admin on April 15th, 2021
CDU-Politiker will Ruf nach Kalifat unter Strafe stellen by admin on May 3rd, 2024
Stoltenberg warnt nach Macron-Kritik vor Schwächung der Nato by admin on November 8th, 2019
„Infektionszahlen steigen mit besorgniserregender Dynamik“ by admin on July 22nd, 2021
„Sie waren noch nie schwanger“ – Jen Psaki kontert Frage zu Abtreibung by admin on September 3rd, 2021