Renate Künast und der „Fluch der guten Tat“

Ein Gericht hat entschieden: Grünen-Politikerin Renate Künast muss primitive Beleidigungen als „zulässige Meinungsäußerungen“ akzeptieren. Sie wurde damit Opfer eines Richtervorbehalts, den sie selbst ins Gesetz verhandelt hatte – um Meinungsfreiheit zu schützen.

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