Sachsen muss zu Unrecht abgeschobene Familie aus Georgien zurückholen

Eine nach Georgien abgeschobene Familie darf zumindest vorübergehend wieder zurück nach Sachsen. Das Oberverwaltungsgericht Bautzen entschied, dass ihre Asylanträge rechtswidrig abgelehnt worden waren. Die Familie war Anfang Juni ausgewiesen worden.

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