Staatlicher Zugriff auf persönliche Daten muss begrenzt werden

Die Möglichkeiten des Staates, zur Strafverfolgung oder Terrorabwehr auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zuzugreifen, sind teilweise verfassungswidrig. Laut Bundesverfassungsgericht ist die Eingriffsschwelle nicht verhältnismäßig geregelt.

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