Urteil gefallen – Chebli durfte „islamische Sprechpuppe“ genannt werden

Ein 46-Jähriger hatte die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli in einem Internetvideo unter anderem als „Quotenmigrantin der SPD“ bezeichnet. Äußerungen wie diese seien noch von der Meinungsfreiheit gedeckt und daher nicht strafbar, so das Amtsgericht nun.

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