Verfassungsgericht kippt Reform zur Wiederaufnahme von Strafverfahren

Die Reform der Strafprozessordnung ermöglichte es, Tatverdächtigen auf Basis neuer Erkenntnisse noch einmal den Prozess zu machen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese nun für verfassungswidrig und nichtig. Denn der mögliche Täter im Mordfall Frederike von Möhlmann hatte geklagt.

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