Verfassungsklage zu Geschlechterparität im Bundestag abgewiesen

Eine Klage wegen fehlender Geschlechterparität im Bundestag hat das Bundesverfassungsgericht jetzt zurückgewiesen. Ob ein Gesetz zur paritätischen Besetzung grundsätzlich verfassungsgemäß wäre, entschieden die Karlsruher Richter aber nicht.

Dieser Beitrag wurde unter Politik ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar