Verfassungsschutz akzeptiert Urteil zum „Prüffall AfD“

Der Verfassungsschutz darf prüfen, ob es bei der AfD Hinweise auf Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung gibt. Öffentlich ankündigen dürfe er das aber nicht, entschied ein Gericht. Die Behörde beugt sich dieser Entscheidung.

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