Der Verfassungsschutz darf prüfen, ob es bei der AfD Hinweise auf Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung gibt. Öffentlich ankündigen dürfe er das aber nicht, entschied ein Gericht. Die Behörde beugt sich dieser Entscheidung.
Interessante Artikel
Getreideabkommen laut Putin abhängig von Erfüllung russischer Forderungen by admin on September 5th, 2023
Österreich will in wenigen Wochen alle Branchen öffnen by admin on April 17th, 2021
WELT-Sondersendung - Die dramatische Entwicklung in Afghanistan by admin on August 16th, 2021
„Verstörend“ – Senat warnt Schulen vor Videos zu „Vergewaltigungstag“ by admin on April 24th, 2024
„Putin hat wiederholt gegen Prinzipien der friedlichen Koexistenz verstoßen“ by admin on December 20th, 2021