Verfassungsschutz muss Datenweitergabe an Sicherheitsbehörden einschränken

Das Bundesverfassungsgericht hat einer Klage aus dem Jahr 2013 stattgegeben – der Verfassungsschutz muss demnach seine Datenweitergabe an Sicherheitsbehörden einschränken. Geklagt hatte ein Mann, der im NSU-Prozess verurteilt worden war.

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