Vergütung von Corona-Schnelltests ermöglichte offenbar groß angelegten Betrug

Die Betreiber von Corona-Testzentren müssen einen Medienbericht zufolge für die Kostenerstattung nicht einmal nachweisen, überhaupt Antigen-Schnelltests gekauft zu haben. So reiche es, den Kassenärztlichen Vereinigungen ohne Beleg die Zahl der Getesteten mitzuteilen.

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