Wenn ein mehrfach vorbestrafter Pädophiler die Fußfessel verweigern darf

Die Polizei überwachte den mehrfach wegen Kindesmissbrauchs vorbestraften Arthur K. Eine Fußfessel durfte der 61-Jährige aber verweigern. Er entführte eine Zehnjährige, verging sich an ihr. Jetzt tobt der Konflikt: Darf Persönlichkeitsschutz höher gehängt werden als Sicherheit von Kindern?

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