Asylbewerber sollen laut MPK-Beschluss so lange in Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder bleiben, bis sie ihre Anhörung hatten. Doch die Entlastung für Kommunen bleibt vielerorts aus: Rheinland-Pfalz erklärt die sofortige Verteilung für „unumgänglich“ – in anderen Ländern sieht es ähnlich aus.
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