Wenn Staatsgeld für Parteiwerbung zweckentfremdet wird

Der Bundesrechnungshof moniert: Vor der Wahl 2013 haben alle damaligen Bundestagsfraktionen unerlaubt Geld in Wahlkämpfe gepumpt. Besonders das Finanzgebaren der FDP fällt auf – auch weil viele Unterlagen vernichtet wurden.

Dieser Beitrag wurde unter Politik ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar