Wo der Filz beginnt

Beamtenstellen müssen im Grundsatz ausgeschrieben und nach Eignung, Befähigung sowie Leistung besetzt werden. Doch es gibt Ausnahmen, die von der Politik ausgenutzt werden. Das ist rechtmäßig – birgt aber Möglichkeiten für Missbrauch. Ein Verfassungsrechtler fordert Reformen.

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