Autokennzeichen-Abgleich in drei Ländern teilweise verfassungswidrig

Der automatische Abgleich von Nummernschildern sämtlicher Autofahrer mit Fahndungsdaten durch die Polizei geht in mindestens drei Bundesländern zu weit. Das Bundesverfassungsgericht erklärte entsprechende Vorschriften zum Teil für verfassungswidrig.

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