Ernst-Anwalt erläutert den Tatablauf – und plädiert dann auf Totschlag statt Mord

Mit einem fragwürdigen Argument plädiert der Anwalt von Stephan Ernst im Prozess um den Tod von Walter Lübcke auf Totschlag. Das Motiv der Heimtücke sei demnach nicht gegeben – schließlich habe Ernst gewollt, dass Lübcke ihn sieht, wenn er ihn tötet.

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