Gendern darf in bestimmten Fällen benotet werden

Der Gebrauch von geschlechtergerechter Sprache darf laut einem Rechtsgutachten unter bestimmten Umständen in die Benotung einer Prüfung einfließen. Die Uni Kassel hatte das Gutachten beauftragt, nachdem sich ein Student über seine Bewertung beschwert hatte.

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