Gericht erkennt afghanische „Handschuh-Ehe“ in Deutschland an

Bei einer sogenannten „Handschuh-Ehe“ heiratet ein Paar, auch wenn einer der künftigen Eheleute nicht anwesend ist. Ein Afghane wollte seine auf diese Weise geschlossene Ehe aufheben lassen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main lehnte dies nun ab.

Dieser Beitrag wurde unter Vermischtes ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar