Gericht versagt Hartz-IV-Empfänger 129 Euro monatlich für Masken

Für den Kauf von FFP2-Masken bekommen Empfänger von Hartz IV kein zusätzliches Geld. Das entschied das Landessozialgericht in Stuttgart. Hintergrund war ein anderslautender Beschluss in Karlsruhe, der zahlreiche Klagen nach sich zog.

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