Häftling erhält 12.000 Euro Schadenersatz für rektale Untersuchungen

Weil ein bayrischer Häftling wiederholt am und im ganzen Körper durchsucht wurde, hat ihm der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 12.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. Für die Leibesvisitationen habe es keinen Grund gegeben.

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