Heilpraktikerin muss nach Krebstod 30.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Eine an Krebs erkrankte Frau brach ihre Strahlen- und Chemotherapie ab und ließ sich mit Präparaten aus Schlangengift behandeln. Nach dem Tod der Patientin wurde eine Heilpraktikerin zur Zahlung eines Schmerzensgelds verurteilt.

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