Knöllchen aus der Schweiz werden bald auch in Deutschland vollstreckt

Bisher konnten Bußgelder für Verkehrsstrafen in der Schweiz in Deutschland nicht vollstreckt werden – ab dem 1. Mai wird sich das ändern. Laut dem neuen Polizeivertrag gilt die Regelung, sobald die verhängte Geldforderung 70 Euro übersteigt.

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