Mann zog heimlich das Kondom ab – Freispruch aufgehoben

Ein Mann zog beim Geschlechtsverkehr heimlich das Kondom ab – gegen den Willen des Opfers. Im November hatte ein Amtsgericht ihn freigesprochen. Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht hob das Urteil nun auf.

Dieser Beitrag wurde unter Vermischtes ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar