Mitangeklagter Markus H. wird aus Untersuchungshaft entlassen

Kein hinreichender Tatverdacht: Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat den Mitangeklagten im Lübcke-Prozess aus der U-Haft entlassen. Die Bundesanwaltschaft hatte Markus H. vorgeworfen, den mutmaßlichen Haupttäter Stephan Ernst ideologisch beeinflusst zu haben.

Dieser Beitrag wurde unter Vermischtes ( Quelle Welt Online ) veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar